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Füllungstherapie

Das Füllen kariöser Zähne ist nach wie vor eine unserer hauptsächlichsten Tätigkeiten. Der geschädigte Zahn wird so in seinem Bestand gesichert.

Grundsätzlich lassen sich Füllungsmaterialien in folgende Gruppen einteilen:

  • metallische, plastische nach Verarbeitung härtende Werkstoffe (Amalgam)
  • nichtmetallische, plastische Werkstoffe (zahnfarbene Kunststoffe)
  • metallische oder keramische nicht plastische Werkstoffe (Gussfüllungen, Inlays)

Jeder der angeführten Werkstoffe hat sein Einsatzgebiet und seine Daseinsberechtigung.

  • Ein Wort zum Amalgam: Amalgam ist eine Quecksilberlegierung mit Metallen. In der Zahnmedizin wird Silberamalgam mit einem Anteil von ca. 70% Silber verarbeitet. Silberamalgam ist nicht giftig. Giftig sind Quecksilberdämpfe! Diese Dämpfe kommen in unserer Praxis nicht vor, da das Quecksilber und das metallische Silber separat gekapselt vorportioniert sind und erst im Mischprozess unter Luftabschluss zu Silberamalgam verbunden werden. Dies kann keine Dämpfe mehr freisetzen und ist deshalb ungiftig. Was jetzt vorliegt, ist eine Schwermetallverbindung, die sich seit über 100 Jahren als Zahnfüllungsmaterial bewährt hat. Die Freisetzung und Resorption (Aufnahme in den Organismus) von Quecksilberionen aus Zahnfüllungen ist umstritten. Zumindest ist eine Verantwortlichkeit der Metalle für Erkrankungen, ausgenommen Allergien, noch in keinem Fall zweifelsfrei dokumentiert. Allergien auf Quecksilber sind sehr selten und durch Tests nachweisbar. Es besteht also kein Grund, dieses Füllungsmaterial sofort abzulehnen. Die wesentlichen Nachteile des Amalgams sind seine mangelnde Bruchfestigkeit und sein wenig schönes Aussehen. Nur für dieses Material übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, ohne Vorliegen besonderer Gründe, die Kosten für das Füllen kariöser Seitenzähne.
  • Nichtmetallische plastische Füllungsmaterialien sind hauptsächlich lichthärtende Kunststoffe. Als Frontzahnfüllungsmaterial sind sie im Moment konkurrenzlos. Der Einsatz von zahnfarbenem Füllungsmaterial ist an besondere Voraussetzungen und Verarbeitungstechniken gebunden.
  • Gussfüllungen (Inlays) sind laborgefertigte „Zahnersatzstücke“. Nach Abdruck beim Zahnarzt und Modellherstellung im Labor fertigt der Zahntechniker einen präzise passenden Gusskörper an, der den Zahndefekt in optimaler Weise ergänzt. Die großen Vorzüge dieses Therapiemittels sind seine mechanische Festigkeit und die nahezu vollständige Wiederherstellung der anatomischen Zahnform. Die Kosten für solche Füllungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, es handelt sich um eine 100-prozentige Privatleistung.
  • Keramische Werkstoffe sind den Zähnen ästhetisch am ähnlichsten. Die Herstellung keramischer Füllungen erfolgt ebenfalls durch den Zahntechniker und ist den Gussfüllungen verwandt, aber materiell und technisch ungleich aufwendiger. Es ist ebenfalls keine Kassenleistung.
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